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::: Pickerlprüfstelle
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Überprüfung nach § 57a KFG
Seit
20.April 2002 gelten für PKW und Kombi- ausgenommen Taxis,
Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge neue Begutachtungsintervalle.
Diese Fahrzeuge müssen 3 Jahre nach der Erstzulassung
begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen
sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus
begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge hat die
Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.
Toleranzfristen:
Die Begutachtung hat im Zeitraum von einem Monat vor der Erstzulassung
und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
Der Überprüfungstermin richtet sich immer nach der
Erstzulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte.
Tauschplakette:
Auch wenn für PKW und Kombis ab sofort neue Intervalle
gelten- und diese Intervalle sind auch auf bereits im Verkehr
befindliche Fahrzeuge anzuwenden - muss jedes KFZ eine gültige
Plakette haben. Gegen Vorlage des letzten Begutachtungsformblattes
erhalten Sie eine Tauschplakette mit Lochung entsprechend
der neuen Intervalle. Bei KFZ, bei denen noch keine Begutachtung
fällig war, ist der Zulassungschein ausreichend.
Bei der §57a-Begutachtung werden
folgende Elemente am Fahrzeug überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen,
Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor und Bremsen
Wir überprüfen folgende
KFZ-Kategorien:
PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 1,8t
Anhänger bis 1,7t
Motorräder
Mopeds
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